AGB's

Isabella Kling

Unsere AGB's können Sie sich hier einholen

AGB's

ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN 

1 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND 

1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte Betreiber der Funtastic Fitness, die FFFR  GmbH (nachstehend nur „Funtastic” oder „Club" genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten  für alle Fitnessverträge zwischen der FFFR GmbH, Klammstrasse 1/B4, 4020 Linz und den Mitgliedern über die Nutzung der  Fitnessstudios funtastic fitness. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und  Benutzung das Mitglied berechtigt ist. 

1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten  (siehe Ziffer 9) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Club  aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Club zu nutzen. Funtastic behält sich vor, den  Club an Feiertagen geschlossen zu halten. 

Die AGBs sind auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers https://www.funtastic-fitness.at/allgemeine geschaftsbedingungen abrufbar. 

1.3 Die Nutzung der Einrichtungen des Clubs ist nur mit gültigem Mitgliedsausweis möglich. 

1.4 Kann das Mitglied die vereinbarten Leistungen aufgrund von Ereignissen, die weder das Mitglied noch Funtastic zu vertreten haben und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, nicht im Club in Anspruch  nehmen, behält sich Funtastic während dieses Zeitraums vor, die vereinbarten Leistungen ausschließlich online oder als digitale  Leistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt 

oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks und behördlicher Anordnung der  Clubschließung. Nimmt das Mitglied diese Leistungen in Anspruch, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags bestehen.  Funtastic wird das Mitglied unverzüglich darüber informieren, dass die 

Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen im Club vorübergehend nicht möglich ist. 

2 GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen  Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter  Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote. 

2.2 Funtastic ist berechtigt, die allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus  rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Mitglieds sind. In allen  übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der 

Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen von Funtastic zumutbar sind. Im Falle von Änderungen wird Funtastic dem Mitglied das  Vertragswerk unter Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Das Mitglied 

kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich  oder per E-Mail gegenüber Funtastic widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder  Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolge eines unterlassenen 

Widerspruchs wird Funtastic das Mitglied in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. 

2.3 Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die  im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. 

3 MITGLIEDSCHAFT 

3.1 Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsschluss  folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 

3.2 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf  unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (s. Ziffer 7). 

3.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 

3.4 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied  abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen. 

4 MITGLIEDSBEITRAG, ZAHLUNGSWEISE 

4.1 Funtastic bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils  am ersten Banktag eines Monats dem Konto des Mitglieds belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen  Bestimmungen zu erfragen und zu beachten. 

4.2 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.0) der gesamte Betrag  im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch die Möglichkeit einer  monatlichen Zahlung entsprechend der Zahlungsart gemäß Ziffer 4.1 

4.3 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet. 

4.4 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist  Funtastic berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der  nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von 

2 Monatsbeiträgen entsprechen, kann Funtastic die Mitgliedskarte des Mitglieds bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen  sperren, die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen und/oder von dem Mitglied Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern. 

4.5 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr ist bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieses Beitrags entbindet das  Mitglied nicht vom Vertrag. 

4.6 Funtastic bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind ggf. durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Funtastic umgehend darüber zu  informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung 

nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle 6 Monate die Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht das  nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag  erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter 

Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. 

4.7 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der  Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf 

unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch Funtastic zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 1  Monat geändert werden. 

5 PREISÄNDERUNG / INDEXANPASSUNG 

5.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag unterliegt ab dem 1. Januar 2027 einer jährlichen Anpassung an die Entwicklung der  Lebenshaltungskosten in Österreich. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für  Österreich (VPI, Basisjahr 2020 = 100) oder ein an dessen Stelle tretender Index. 

5.2 Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Dabei wird die prozentuale Veränderung des Indexes gegenüber  dem Stand des Vorjahres herangezogen. 

Beispiel: Steigt der Index um 2,5 %, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 2,5 %. 

5.3 Sinkt der Index, wird der Beitrag entsprechend herabgesetzt. 

5.4 Die Anpassung erfolgt automatisch, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Auf Wunsch kann das Mitglied die  aktuelle Berechnung beim Studio einsehen. 

5.5 Sollte der genannte Index vom Statistischen Bundesamt nicht mehr veröffentlicht werden, tritt an seine Stelle der  entsprechende Nachfolgeindex. 

6 MITGLIEDSAUSWEIS 

6.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt Funtastic einen Mitgliedsausweis (funtastic-fitness-Pixformance-QR-Karte)  aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von Funtastic und ist nach Vertragsablauf an Funtastic herauszugeben. Der  Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Jedes Mitglied  hat die jeweiligen Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich Funtastic ein  außerordentliches Kündigungsrecht vor. 

6.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises (funtastic-fitness-Pixformance-QR-Karte) ist Funtastic unverzüglich  mitzuteilen. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen jeweiligen  Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit. 

6.3 Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen  Zutrittsberechtigung möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder private Betreuungspersonen, ist der Zutritt zum Fitnessstudio  bei Anfrage bis auf Widerruf gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist  den Begleitpersonen untersagt. 

6.4 Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. 

6.5 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln  stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. 

6.6 Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht  zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt. 

6.7 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit  im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht  möglich. 

7 KÜNDIGUNG 

7.1 Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.  Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit  und nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer 

Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

7.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder per Post an den Club gesandt  werden. 

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

7.4 Probezeit: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten  Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für Aktivierung der Mitgliedschaft, Vorabnutzung sowie den ersten  Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten. 

8 KRANKHEIT, SPORTUNFÄHIGKEIT, RUHEZEITEN 

8.1 Bei durch das Mitglied nachgewiesener Krankheit oder berufsbedingter Abwesenheit kann Funtastic dem Mitglied eine  Ruhezeit von bis zu vier Monaten gewähren. Das Mitglied muss die Ruhezeit schriftlich bei Funtastic beantragen. Die Ruhezeit wird  monatsweise gewährt und schließt sich an die vereinbarte Laufzeit 

der Mitgliedschaft an. Während einer Ruhezeit kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 4 Monate gewährt  wurden. Anstelle der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die  Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit. 

8.2 Der Antrag ist bei Funtastic spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich  spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit Funtastic im Original vorliegen. Eine rückwirkende  Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. 

8.3 Ziffer 7.3 bleibt unberührt 

9 ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN 

9.1 Funtastic behält sich vor, die Öffnungszeiten der Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf  kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung  der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist. 

10 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSDATEN 

Änderungen der Vertragsdaten, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind Funtastic unverzüglich schriftlich  mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner  Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. 

11 HAFTUNG 

11.1 Die Haftung von Funtastic, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung  und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung  übernommen. 

11.2 Haftungsausschluss für die Teilnahme am Eisbadeevent, Atemfitnessworkshop, Gruppenkursen 

Mit der Anmeldung und Teilnahme an sämtlichen angebotenen Events erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die  organisierende Person, sowie alle anderen involvierten Personen oder Institutionen, keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle, Verletzungen, Gesundheitsschäden oder andere negative Auswirkungen übernehmen. Das Mitglied bestätigt, dass es in der  gesundheitlichen Lage ist, an dieser Veranstaltung teilzunehmen und keine medizinischen oder gesundheitlichen Bedenken  dagegen bestehen. Das Mitglied ist sich bewusst, dass Eisbaden, sowie alle weiteren Events mit körperlichen Risiken verbunden sind, und dass es diese Risiken eigenverantwortlich trägt. Des weiteren versichert das Mitglied, sich über die  Sicherheitsvorkehrungen informiert zu haben und sich während des gesamten Events an diese zu halten. Das Mitglied verpflichtet sich, auf eigene Verantwortung und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Grenzen zu handeln. Falls sich das Mitglied  während des Events unwohl fühlt oder gesundheitliche Probleme auftreten, wird es dies sofort den Veranstaltern mitteilen und sich unverzüglich aus der Veranstaltung zurückziehen. Mit der Anmeldung erklärt sich das Mitglied mit diesem Haftungsausschluss  einverstanden. 

12 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN NACH ART. 13 DSGVO 

Funtastic nimmt den Schutz personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln diese Daten stets vertraulich und  zweckbestimmt nach Maßgabe der Datenschutzgesetze und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).  Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist 

der in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebene Funtastic Club. Mit der Mitgliedschaft erheben wir die vom Mitglied  angegebenen Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und Daten  zur Clubnutzung (Anwesenheits-/Zutrittsdaten), die zum Zwecke der 

Vertragsverwaltung und -erfüllung erforderlich sind sowie zur Trainingsgestaltung und -optimierung verarbeitet und genutzt werden.  Die Zustimmung des Mitglieds vorausgesetzt, nutzen wir die Daten auch zum Zwecke der Kommunikation, um dem Mitglied  Informationen zu Funtastic sowie zu allgemeinen Fitness-, Trainings 

und Ernährungsthemen nebst Empfehlungen und Reports der Trainer zur Verfügung zu stellen. Daneben erheben und verarbeiten  wir Gesundheitsdaten wie Gewicht, Größe, Blutdruck, Erkrankungen und Beschwerden ebenso wie den Zustand der Fitness und  Ernährungsgewohnheiten des Mitglieds, um die persönliche 

Verfassung des Mitglieds im Rahmen der Trainingsplanung und -optimierung sowie zur Notfallvorsorge berücksichtigen zu können,  soweit das Mitglied sich damit einverstanden erklärt. Hierzu kann ein „Fitness- und Ernährungsprofil" mit dem Mitglied angelegt  werden. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die 

Vertragsbeziehung und Einwilligung des Mitglieds. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das  Vertragsverhältnis i.V.m. Art.6 Abs.1 

lit.b DSGVO, Ihre Einwilligung i.V.m. Art.6 Abs.a lit.a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie die Wahrung berechtigter  Interessen gemäß Art.6 Abs. lit.f 

DSGVO. Die von Funtastic erhobenen Daten werden in Papierform sowie in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet.  Gesundheits- und Ernährungsdaten

werden ohne Anlage von elektronischen Profilen gespeichert. Sie werden ausschließlich von Funtastic, deren Mitarbeitern und  Auftragsverarbeitern als Empfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nicht an Dritte  weitergegeben, soweit nicht eine ausdrückliche Einwilligung 

erfolgt oder hierfür eine rechtliche Grundlage existiert (z.B. gesetzliche Verpflichtung). Das Mitglied kann jederzeit Auskunft (Art. 15  DSGVO) und Berichtigung (Art.16 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die gespeicherten personenbezogenen Daten  verlangen. Darüber hinaus bestehen die Rechte auf Löschung (Art. 17 

DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)  sowie das Recht der Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der  Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde besteht. Funtastic verarbeitet die personenbezogenen Daten nur solange dies zur  Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zu den in der Einwilligung angegebenen Zwecken erforderlich ist. Ist die  Verarbeitung zu vorgenannten Zwecken nicht erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (drei bis zehn  Jahre) oder der Erhaltung von Beweismittel im Rahmen der Verjährungsvorschriften (in der Regel 3, in gewissen Fällen aber auch  bis zu 30 Jahre) erforderlich ist oder das Mitglied in eine darüber 

hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit a DSGVO eingewilligt hat. Soweit das Mitglied personenbezogene Daten,  insbesondere Trainings- und Gesundheitsdaten, auf eigenen Unterlagen oder Datenträgern führt und im Funtastic Club verwahrt,  werden diese Daten nicht von Funtastic verarbeitet oder 

genutzt. Das Mitglied ist für die Datensicherheit dieser Unterlagen oder Datenträger selbst verantwortlich. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist unter 

https://www.funtastic-fitness.at/datenschutz abrufbar. 

13 VIDEOÜBERWACHUNG 

Soweit in dem Funtastic Club eine Videoüberwachung erfolgt, ist dies im bzw. am Club deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird  nur der innere Eingangs- und Trainingsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung des Hausrechts und zur Verfolgung von  Straftaten. Eine Videoüberwachung erfolgt nur außerhalb der 

üblichen Geschäftszeiten, da in diesen Zeiten das Training unbeaufsichtigt sein kann. Erhobene Daten sind die Bildnisse der  abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines Straftatverdachtes oder in Notfällen  eingesehen und regelmäßig spätestens 72 Stunden nach der 

Aufzeichnung gelöscht. Es gelten im Übrigen die vorgenannten Informationen und Regelungen zum Datenschutz unter Ziffer 12. 

14 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ERNÄHRUNGSKONZEPT 

Das Ernährungskonzept von Funtastic ist unter Aufsicht und mithilfe der Beratung von Medizinern und Ernährungsexperten  entwickelt worden. Funtastic, das Konzept und die Trainer sind keine medizinische Organisation, keine Mediziner, Diätologen oder  Ernährungsberater/-therapeuten und ersetzen diese nicht. Somit 

werden sie keine medizinischen oder therapeutischen Ratschläge geben. Entlang der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung  in der Ernährungsberatung agiert Funtastic als reiner Ernährungsinformant, und die allgemeinen Ernährungsinformationen  basieren auf den von der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) 

festgelegten Richtlinien und entsprechen somit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deswegen wird Funtastic allgemeine  Ernährungsvorschläge, -informationen und Tipps geben. Für eine individuelle Ernährungsberatung und -therapie müssen  Ernährungsfachkräfte konsultiert werden. Kinder unter 10 Jahren, schwangere Frauen, 

Personen mit diagnostizierten Essstörungen (z. B. Magersucht, Bulimie) oder Personen mit einem Wert, der außerhalb der  Funtastic BMI-Spanne (BMI 18,5-29.9) liegt, sollten unter keinen Umständen mit dem Ernährungskonzept beginnen oder an  diesem teilnehmen. Funtastic rät, die empfohlenen regelmäßigen 

Kontrolluntersuchungen beim Arzt wahrzunehmen, insbesondere, wenn Bedenken hinsichtlich der Gesundheit vorliegen, eine  spezielle Diät zur Behandlung von Krankheiten eingehalten werden muss oder vom Arzt verordnete Medikamente eingenommen  werden müssen. Funtastic empfiehlt zu Beginn der Ernährung nach 

den Grundlagen des Ernährungskonzeptes eine ärztliche Untersuchung. 

15 SONSTIGES 

Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, aber auch um der Gefährdung oder  Schädigung der Mitglieder vorzubeugen sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter 

Verhaltensanweisung erteilen, welchen Folge zu leisten ist. 

Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings,  Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte  Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden  die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. 

Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit  Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die  subjektive Einschätzung des Coaches wider. Die Auswahl des entsprechenden maßgefertigten Trainingsprogramms, abgestimmt  auf die sportlichen und gesundheitlichen Ziele des Mitglieds, obliegt der Trainerin. Die richtige Ausführung obliegt stets allein dem  Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische  Beratung 

keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch. 

16 HYGIENEVORSCHRIFTEN 

16.1 Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung  und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder  Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. 

16.2 Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

16.3 Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden  wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 

17 SICHERHEITSVORSCHRIFTEN 

17.1 Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet,  sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu  informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten  Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. 

17.2 Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. 

17.3 Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im  Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen  Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen. 

18 UNTERLASSEN VON GEFÄHRDUNGEN UND BELÄSTIGUNGEN 

18.1 Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen. 18.2 Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. 

18.3 Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und  Erste Hilfe zu leisten. 

18.4 Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den  Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen  - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios  verwiesen werden. 

19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein  oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.